Die Alterseinstufungen der USK, sichtbar auf den Produktverpackungen, dienen als Orientierungshilfe für Eltern, Erzieher und andere Interessierte. Die USK-Prüfung besteht im Wesentlichen in der Untersuchung aller Spielelemente in ihrem Zusammenhang mit emotionalen Anforderungen durch die Übernahme der Spielerrolle. Es entsteht die Aussage über eine Schadensbegrenzung vor befürchteten Wirkungsrisiken für Altersgruppen, die aufgrund der Erfahrungen der Gutachterinnen und Gutachter, der öffentlichen Meinungsbildung, wissenschaftlicher Veröffentlichungen und nicht zuletzt mit Blick auf gesetzliche Grundlagen angenommen werden.
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG. Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu stressig für Vorschulkinder. Oft sind sie ab 8-10 Jahren auch komplex beherrschbar.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen- und Mythenwelten zu spielen.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG. Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen.
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG. Typisches Erwachsenenspiel in Idee, Konzept und atmosphärischer Umsetzung, zumeist mit einem hohen Grad an virtueller Gewalt gegen menschlich gestaltete Spielfiguren.